Wie schnell sollte ich reagieren, wenn Fogging auftritt?
+Je früher der Schaden von einem Sachverständigen dokumentiert wird, desto besser lässt sich die Ursache rekonstruieren. Frühzeitige Fotos, Protokolle und eine sachverständige Beratung und Begutachtung sind in einem solchen Fall hilfreich und das einzig Richtige.
Ist Fogging gesundheitsschädlich?
+Die Partikel sind bei kurzfristigem Kontakt nicht toxisch, können aber Schleimhäute reizen. Die Belastung sollte nicht dauerhaft bestehen bleiben. Eine fachliche Bewertung ist sinnvoll, insbesondere bei empfindlichen Personen.
Kann ich Fogging selbst entfernen?
+Oberflächlich ja – aber ohne sachverständige Ursachenermittlung ist das meist wirkungslos. Der Befall tritt nach 3–4 Wochen erneut auf, wenn die Ursache nicht beseitigt wird.
Übernimmt die Versicherung die Kosten?
+Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Gutachten liefert die Grundlage für die Entscheidung der Versicherung. Ihre Versicherungspolice und die konkreten Schadenumstände sind maßgeblich.
Tritt Fogging nur im Winter auf?
+Hauptsächlich ja, da Temperaturunterschiede und Heizperioden die Partikelbildung und Ablagerungen begünstigen. Fogging kann aber auch nach Abwesenheit oder Nutzungsänderungen auftreten.
Kann Fogging durch Renovierungen ausgelöst werden?
+Ja, sehr häufig. Neue Möbel, Farben, Bodenbeläge oder Reinigungsmittel können VOCs* und MVOCs freisetzen, die sich mit Staub und anderen Partikeln verbinden und als Schwarzstaub niederschlagen.
* VOC – volatile organic compounds (flüchtige organische Verbindungen)
* MVOC – Microbial Volatile Organic Compounds (leicht flüchtige organische Verbindungen)
Wie lange dauert ein Gutachten?
+Die Vor-Ort-Analyse erfolgt meist innerhalb weniger Tage. Laborergebnisse liegen je nach Umfang nach ca. 3 Wochen vor, das vollständige Gutachten mit Laborergebnissen in der Regel nach etwa 5 Wochen.
Ist Fogging ein Mangel der Mietsache?
+Das hängt von denen ab, die es verursacht haben. Ein Gutachten muss klären, ob bauliche Mängel aus unterlassener Instandhaltung vorliegen oder nutzerbedingte Faktoren vorliegen z.B. fehlerhafter Umgang der Mieter mit der Mietsache. Relevantes Urteil: BGH VIII ZR 271/17. In jedem Fall muss in einem Streitfall, vor einem Gericht, der Mieter nachweisen, dass er den Befall nicht verursacht hat. Das kann er landläufig nur mit einem Gutachten, denn vor einem Gericht reicht eine Behauptung, ich war das nicht, nicht aus. In einem Gerichtsverfahren muss man immer etwas beweisen, leider!
Ja und nein – das hängt von der Ursache ab. Ein Gutachten klärt, ob bauliche oder nutzerbedingte Faktoren vorliegen. Das grundlegende Urteil hierzu ist das BGH-Urteil VIII ZR 271/17
Kann Fogging auch in Neubauten auftreten?
+Ja, insbesondere wenn viele neue Materialien gleichzeitig VOCs freisetzen, z.B. Bodenbeläge, Möbel, Farben und Dichtstoffe. In Kombination mit ungünstiger Lüftung und Wärmebrücken kann es zu Fogging kommen.
Wie kann ich Fogging dauerhaft verhindern?
+Durch gezielte Maßnahmen wie bessere Lüftung, Reduktion bestimmter VOC-Quellen, bauphysikalische Optimierung-en, geeignete Möbel- und Reinigungsmittel sowie einen bewussten Umgang mit Duftölen, Kerzen und Öllämpchen lässt sich das Risiko deutlich reduzieren.
Mit ungefähr welchen Kostengrößen muss ich rechnen, wenn ich ein Gutachten benötige?
+Die Kosten für Fogginggutachten sind erfahrungsgemäß, egal von welchem Gutachter Sie das anfertigen lassen, leider nicht gering, im Gegenteil, es kann u.U. teuer werden. Der finanzielle Aufwand richtet sich immer nach dem Einzelfall. Er richtet sich nach:
- Wieviel Räume sind in der Wohnung / dem Haus vom Befall betroffen?
- Welche und / wieviel Nachweise (und das sind nicht wenige) können Sie als Mieter / Vermieter / Hausverwaltung führen, um eine exakte Aussage über die Ursachen des Befalls möglich zu machen.
- Um eine Planungssicherheit für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu bekommen, müssen Sie im Extremfall beibringen:
- Bauunterlagen (Bauzeichnungen, Baubeschreibungen, besonders Unterlagen zur Dämmung der Außenwände Ihres Hauses /Ihrer Wohnung,
- Eine vollständige Auflistung aller Körperpflegemittel, die in der Wohnung verwendet werden. Auch die, die Sie beim Friseur (Duftmittel, Haarwäschen, Haarfestiger etc.) bekommen haben
- Eine vollständige Auflistung aller Reinigungsmittel, die Sie zur Sauberkeit / Hygiene Ihrer Wohnung in Anwendung bringen
- Einen Nachweis der Adressen und ggf. Rechnungen der Handwerker, die im letzten Halbjahr in Ihrer Wohnung gearbeitet haben
- Einen Nachweis der Adressen und ggf. Rechnungen der Lieferanten bei denen Sie im letzten (Quartal, Halbjahr, Jahr) Baustoffe (Laminat), Möbel und Textilien erworben haben
- Kostenkontrolle durch klare Empfehlungen
Allein die Laboruntersuchungen der Wischproben von Ihren Fensterscheiben und den Staubprobennahmen, die unter Ihren Möbeln entnommen werden müssen, „dürfen“ Sie bei den Laboren mit mindestens 1.400,00 € rechnen.